Parzelle
Kleines, abgegrenztes Stück Rebfläche – oft mit einheitlicher Rebsorte, Ausrichtung und Bodenart.
Eine Parzelle bezeichnet im Weinbau ein kleines, abgegrenztes Stück Rebfläche. Oft, aber nicht immer, hat sie eine einheitliche Rebsorte, Ausrichtung oder Bodenbeschaffenheit. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „particula“ für „Teilchen“ ab. Im Liegenschaftskataster entspricht die Parzelle in etwa dem Flurstück, der kleinsten vermessenen Grundstückseinheit. Im Englischen spricht man ungefähr von einem „Block“ oder „Plot“.
Innerhalb einer Lage können sich die Bedingungen von Parzelle zu Parzelle deutlich unterscheiden, etwa durch eine andere Bodenschicht, eine steilere Hangneigung oder ein anderes Rebalter. Deshalb bauen manche Winzer besonders charaktervolle Parzellen getrennt aus und füllen sie als sogenannte Parzellenweine ab. Diese zeigen die Herkunft im kleinsten Detail. Im Burgund ist dieses Denken in kleinen Einheiten besonders ausgeprägt. Dort teilen sich oft viele Winzer eine berühmte Lage, und jeder bewirtschaftet nur einzelne Parzellen davon.
In Deutschland gibt es zudem die Begriffe „Gewann“ und „Katasterlage“. Ein Gewann ist eine traditionell benannte Flur, die meist mehrere Parzellen umfasst und kleiner als eine Einzellage ist. Seit der Weinrechtsreform 2021 dürfen solche kleineren Einheiten unter bestimmten Bedingungen auch auf dem Etikett erscheinen.