Ortswein
Wein aus Lagen einer Gemeinde – die mittlere Stufe der Herkunftspyramide in Deutschland und Österreich.
Der Ortswein steht in der Qualitätspyramide zwischen dem Gebiets- bzw. Gutswein und den Lagenweinen, also quasi im Mittelbau. Die Trauben stammen aus Weinbergen einer einzelnen Gemeinde. Der Ortswein soll damit den typischen Charakter eines Weinorts zeigen, geprägt von dessen Böden, Klima und Tradition. Auf dem Etikett erscheint meist der Ortsname, in Deutschland häufig in der Form „Bernkasteler Riesling“ oder „Hochheimer Riesling“.
In Deutschland ist der Ortswein seit der Weinrechtsreform 2021 Teil einer gesetzlichen Herkunftspyramide. Diese orientiert sich, wie in vielen Ländern Europas, am Prinzip: Je enger die Herkunft gefasst ist, desto höher die Qualitätsstufe. Ganz unten stehen Deutscher Wein und Landwein. Darauf folgen Weine aus einem Anbaugebiet (Gebietswein), dann Ortsweine und an der Spitze Lagenweine aus einer Einzellage. Für die höheren Stufen gelten strengere Vorgaben, und die regionalen Schutzgemeinschaften können zusätzliche Regeln festlegen. Unabhängig davon nutzt der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) schon länger eine eigene, ähnlich aufgebaute Klassifikation mit dem VDP.Ortswein als zweiter Stufe.
In Österreich ist der Ortswein Teil der DAC-Herkunftspyramide. Sie gliedert sich in Gebietswein, Ortswein und Riedenwein, wobei „Ried“ die österreichische Bezeichnung für eine Lage ist. Die genauen Regeln, etwa zu zugelassenen Rebsorten oder zum frühesten Verkaufsdatum, legt jedes DAC-Gebiet selbst fest.