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Feinherb

Nicht gesetzlich geregelte Angabe für Weine mit dezenter Restsüße, zwischen trocken und lieblich.

Feinherb ist eine in Deutschland gebräuchliche Geschmacksbezeichnung, die im Weingesetz nicht verankert ist. Sie beschreibt Weine, deren Restzucker über der Grenze für „trocken“ und unter der für „lieblich“ liegt. Ein trockener Wein darf höchstens 9 Gramm Zucker pro Liter enthalten, und auch das nur, wenn die Säure entsprechend hoch ist. Feinherbe Weine liegen meist bei etwa 15 bis 25 Gramm pro Liter. Da der Begriff nicht festgelegt ist, kann der genaue Wert je nach Weingut variieren. Häufig wird „feinherb“ als Alternative zur gesetzlichen Angabe „halbtrocken“ verwendet, die bei vielen Weinfreunden ein etwas angestaubtes Image hat. Geschmacklich zeigen feinherbe Weine eine dezente Süße, die von einer lebendigen Säure ausbalanciert wird. Dadurch wirken sie oft weniger süß, als ihr Zuckergehalt vermuten lässt, und angenehm saftig. Besonders verbreitet sind sie an Mosel, Saar und Ruwer, wo vor allem Riesling in diesem Stil glänzt. Feinherbe Weine passen hervorragend zu würziger, asiatischer oder leicht scharfer Küche.