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Trocken

Geschmacksangabe für Wein mit höchstens 4 g/l Restzucker, bei ausreichend Säure bis 9 g/l.

Als trocken bezeichnet man einen Wein mit sehr niedrigem Restzuckergehalt, also einen Wein, bei dem die Hefen den Zucker während der Gärung fast vollständig in Alkohol umgewandelt haben. Gesetzlich darf ein trockener Wein in Deutschland und der EU höchstens 4 Gramm Restzucker pro Liter enthalten. Bis zu 9 Gramm sind erlaubt, wenn der Wein gleichzeitig genug Säure hat: Die Gesamtsäure darf dann höchstens 2 Gramm unter dem Restzucker liegen. Ein Wein mit 7 Gramm Zucker braucht also mindestens 5 Gramm Säure, um als trocken zu gelten. Der Hintergrund ist einfach: Säure lässt einen Wein weniger süß wirken.

Überhaupt hängt der Eindruck von Trockenheit nicht nur vom Zucker ab. Eine lebendige Säure oder kräftige Tannine lassen einen Wein trockener erscheinen, während reife Fruchtaromen oder ein hoher Alkoholgehalt ihn süßlicher wirken lassen können. Heute sind die meisten deutschen Weine trocken ausgebaut. Die Großen Gewächse des VDP etwa sind immer trocken.

Ein kleiner Stolperstein: Bei Schaumwein bedeutet „trocken“ etwas ganz anderes. Ein trockener Sekt darf zwischen 17 und 32 Gramm Zucker pro Liter enthalten und ist damit deutlich süßer als ein Brut.

Geschmacksangaben bei Stillwein im Überblick (Restzucker pro Liter):

  • Trocken: bis 4 g, bei ausreichender Säure bis 9 g

  • Halbtrocken: bis 12 g, bei ausreichender Säure bis 18 g

  • Lieblich: bis 45 g

  • Süß: über 45 g